Vermögensaufstellungen, Erbschaftsauseinandersetzungen, Verkaufsabsichten.
All das sind Gründe für eine Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BGB. Als nachweisliche „Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)“ sind wir Ihnen auch hierbei gerne behilflich.